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Wehrrecht:
Rechtsanwalt Kudoweh berät Sie und vertritt Ihre Interessen bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Bundeswehr oder dem Bundesamt für Zivildienst. Er unterstützt Sie bei Problemen hinsichtlich der Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes, insbesondere bei Fragen der Befreiung oder der Zurückstellung von der Ableistung des Dienstes und auch im Falle der Verweigerung des Wehr- oder Zivildienstes.
Ferner vertritt er die Interessen von Soldaten bei Fragen im Zusammenhang mit der Dienstausübung. Beispielhaft seien erwähnt: Besoldung, Auseinandersetzungen wegen des Reise- und Trennungsgeldes, Statusangelegenheiten, Verlängerung oder Verkürzung der Dienstzeit, truppendienstliche Massnahmen, Verteidigung in disziplinar- und strafrechtlichen Verfahren bis zum Wehrsenat, Durchsetzung von Versorgungsansprüchen, Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen, Streitigkeiten zur Berufsförderung und -eingliederung, Umzugskosten.
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Vertragsrecht:
Rechtsanwalt Kudoweh erstellt und überprüft für Sie Verträge jeglicher Art, insbesondere Verträge im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen. Er begleitet Sie juristisch bei der Einführung von Produkten. Unterstützt Sie hierbei bei der Anmeldung von Geschmacks- und Gebrauchsmustern sowie Patenten. Verhandelt und erstellt Liefer-, Kauf- und Produktionsvereinbarungen. Erstellt Leasing-, Franchise-, Freelancer- und Arbeitsverträge, LOI und sonstige für Ihr Unternehmen notwendige Verträgen. Er begleitet Sie und verhandelt mit Geschäftspartnern und Geldinstituten.
In diesem Zusammenhang vertritt Sie Rechtsanwalt Kudoweh selbstredend auch bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen, sei es beispielsweise bei der Abwicklung von Unternehmen oder der Auflösung von Gesellschaften.
Rechtsanwalt Kudoweh ist seit Jahren Syndikusanwalt eines international tätigen Consulting-Unternehmens im Fast-Food-Bereich sowie diverser Software-Unternehmen.
Des weiteren erstellt er als Fachanwalt für Familienrecht Ehe- und Erbverträge.
Ich weise daraufhin, daß mit der Zusendung eines e-mails selbstverständlich kein Mandatsverhältnis begründet wird. Eine Rechtsberatung kann ich nur leisten, wenn Sie mich dazu ausdrücklich schriftlich, per Brief, Telefax oder e-mail beauftragt haben. In jedem Fall ist ein Auftrag nur wirksam, wenn er schriftlich von mir bestätigt wird.
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